Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.07.2013

Rechtsprechung
   BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13   

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https://dejure.org/2013,23572
BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13 (https://dejure.org/2013,23572)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2013 - 1 StR 201/13 (https://dejure.org/2013,23572)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2013 - 1 StR 201/13 (https://dejure.org/2013,23572)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 1 StPO; § 25 Abs. 1 StPO; § 261 StPO
    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen Ermessens; Darlegungsanforderungen); Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung (Präklusion: rechtzeitiges Vorbringen in der Hauptverhandlung); Ablehnung eines Schöffen wegen Befangenheit ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 StPO, § 4 StPO, § 222b StPO, § 244 Abs 2 StPO, § 338 Nr 1 StPO
    Revision in Strafsachen: Anforderungen an Rüge der Abwesenheit eines Verteidigers während der Hauptverhandlung bei gleichzeitiger Verfahrensabtrennung; Präklusion der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung; Rüge der ermessensmissbräuchlichen Verfahrensabtrennung

  • Wolters Kluwer

    Präklusion der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Anforderungen an Rüge der Abwesenheit eines Verteidigers während der Hauptverhandlung bei gleichzeitiger Verfahrensabtrennung; Präklusion der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung; Rüge der ermessensmissbräuchlichen Verfahrensabtrennung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Präklusion der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrensrügen - beim BGH kann man es lernen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 352
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 13.04.2010 - 3 StR 24/10

    Abwesenheit während eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Denn im Falle einer erfolgten Aussetzung bedeutete dies den Abbruch der Verhandlung mit der Folge, dass später eine völlig neue, selbständige Hauptverhandlung stattfinden muss (vgl. hierzu Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 229 Rn. 39; zur Fortsetzung vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 8).

    Auch wenn man die Rüge im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Sachrüge als Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238; Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 8) auslegte, scheiterte diese schon am mangelnden Vortrag einer bestimmten Beweistatsache und eines bestimmten für den Angeklagten günstigen Beweisergebnisses (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468; Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12).

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Auch wenn Verbindung und Trennung von Verfahren grundsätzlich dem Ermessen des Tatrichters überlassen sind, kann ein Beschwerdeführer im Revisionsverfahren mit der Verfahrensrüge geltend machen, dass der Tatrichter das ihm zustehende Ermessen missbraucht hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. August 2002 - 2 BvR 932/02, StV 2002, 578; vom 9. August 2007 - 2 BvR 1277/07; BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238, 239; Fischer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., § 4 Rn. 15).

    Auch wenn man die Rüge im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Sachrüge als Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238; Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 8) auslegte, scheiterte diese schon am mangelnden Vortrag einer bestimmten Beweistatsache und eines bestimmten für den Angeklagten günstigen Beweisergebnisses (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468; Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12).

  • BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Auch wenn Verbindung und Trennung von Verfahren grundsätzlich dem Ermessen des Tatrichters überlassen sind, kann ein Beschwerdeführer im Revisionsverfahren mit der Verfahrensrüge geltend machen, dass der Tatrichter das ihm zustehende Ermessen missbraucht hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. August 2002 - 2 BvR 932/02, StV 2002, 578; vom 9. August 2007 - 2 BvR 1277/07; BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238, 239; Fischer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., § 4 Rn. 15).
  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08

    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; in dubio pro reo); Totschlag; Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit bei der Bildung der Überzeugung von der Schuld des Angeklagten ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 26. Mai 1993 - 3 StR 156/93, BGHR StPO § 261 Einlassung 5; vom 26. Juni 2008 - 3 StR 159/08, NStZ-RR 2008, 350).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12

    Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Damit lässt der Vortrag offen, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 6. Februar 1980 - 2 StR 729/79, BGHSt 29, 203; vom 30. August 2012 - 4 StR 108/12).
  • BGH, 23.05.2012 - 1 StR 208/12

    Anforderungen an die Überprüfung der Glaubhaftigkeit eines Geständnisses nach

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Auch wenn man die Rüge im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Sachrüge als Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238; Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 8) auslegte, scheiterte diese schon am mangelnden Vortrag einer bestimmten Beweistatsache und eines bestimmten für den Angeklagten günstigen Beweisergebnisses (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468; Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Dabei hat es auch den im Hinblick auf Art. 6 Abs. 3 lit. d MRK - die belastenden Angaben waren nur mittelbar über zwei Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung eingeführt worden - erhöhten Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung genügt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2004 - 5 StR 71/04, BGH NStZ 2004, 691, 692; vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 212; vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52).
  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Zutreffend ist darauf abgestellt worden, dass für Schöffen keine anderen Maßgaben für die Unvoreingenommenheit gelten als bei Berufsrichtern, auch wenn es sich um schwierige Beweissituationen handelt (BGH, Urteil vom 17. Juli 1996 - 5 StR 121/96, BGHSt 42, 191, 193 f.) und mithin eine Vorbefassung mit dem Sachverhalt durch Verurteilung eines Mittäters für sich genommen keinen Ablehnungsgrund darstellt (BGH, Beschluss vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99).
  • BGH, 07.06.2005 - 2 StR 21/05

    Kammerbesetzung (ordentlicher Sitzungstag; außerordentlicher Sitzungstag; freier

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Der Revisionsvortrag lässt zudem auch kein Geschehen erkennen, das als willkürliche Entziehung des gesetzlichen Richters durch die Anberaumung eines außerordentlichen anstatt des belegten ordentlichen Sitzungstages zu werten ist (vgl. zum Prüfungsmaßstab BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2005 - 2 StR 21/05, BGHSt 50, 132, 137; vom 3. Juli 2012 - 4 StR 66/12, NStZ-RR 2012, 319).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
    Auch wenn man die Rüge im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Sachrüge als Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238; Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 8) auslegte, scheiterte diese schon am mangelnden Vortrag einer bestimmten Beweistatsache und eines bestimmten für den Angeklagten günstigen Beweisergebnisses (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468; Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12).
  • BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (grundsätzlicher Ausschluss gegen

  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96

    Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren

  • BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01

    Unzureichende Beweiswürdigung

  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung bei maßgeblichen, belastenden Angaben eines

  • BGH, 17.03.2009 - 4 StR 662/08

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Darstellungsanforderungen bei Verurteilung auf Grund

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 268/89

    Dingliche Belastung eines Mündelgrundstücks; Belehrungspflicht des Notars bei

  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

  • BGH, 27.07.2012 - 1 StR 68/12

    Hinweispflicht des Gerichtes (Verwertung einer gerichtskundlichen Tatsache;

  • BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01

    Täterschaftliches Handeltreiben; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei belastenden

  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

  • BGH, 25.11.2008 - 5 StR 491/08

    Beweiswürdigung bei überwiegender Belastung durch (frühere) Mitangeklagte

  • BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91

    Beweiswürdigung - Belastung durch den Mitangeklagten - Belastungszeuge -

  • BGH, 03.07.2012 - 4 StR 66/12

    Entscheidung, den ersten Hauptverhandlungstag nicht mehr als nachverlegten

  • BGH, 15.02.2001 - 3 StR 546/00

    Verbindung zusammenhängender Sachen; Feststellung von verminderter

  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93

    Verpflichtung zur schuldangemessenen Bestrafung - Voraussetzungen einer

  • BGH, 18.01.1996 - 4 StR 718/95

    Verwerfung einer Revision als unbegründet aufgrund mangelnden Rechtsfehlers zum

  • BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Voraussetzungen: keine

    Selbst bei einer im gerichtlichen Verfahren erfolgten Trennung verbundener Strafsachen kann diese mit der Revision nur auf Ermessensmissbrauch hin überprüft werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2013 - 1 StR 201/13, NStZ-RR 2013, 352).
  • BGH, 20.08.2019 - 3 StR 317/19

    Gezielte Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung

    Die Verfahrenstrennung kann auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin nur auf Ermessensmissbrauch geprüft werden (s. BGH, Urteile vom 11. August 2016 - 1 StR 196/16, wistra 2017, 108, 109; vom 6. August 2013 - 1 StR 201/13, NStZ-RR 2013, 352, 353; vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238, 239; BVerfG, Beschluss vom 12. August 2002 - 2 BvR 932/02, StraFo 2002, 390, 391), also darauf, ob von dem Ermessen in einer dem Gesetzeszweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 1972 - NotZ 1/72, BGHZ 59, 274, 279).
  • OLG Bamberg, 01.10.2018 - 1 Ws 479/18

    Rechtsmittel der Einziehungsbeteiligten gegen die Abtrennung des Verfahrens über

    Während nach der einen Ansicht (BGH, Beschluss vom 06.08.2013 - 1 StR 201/13 = NStZ-RR 2013, 352; Meyer-Goßner/Schmitt § 2 Rn. 13; KK-StPO/Scheuten § 2 StPO Rn. 15) das Beschwerdegericht - anders als das Revisionsgericht - die Ermessensentscheidung vollständig zu überprüfen hat, soll nach der anderen Auffassung (KG a.a.O. m.w.N; im Überblick: KK-StPO/Zabek § 305 Rn. 6 m.w.N.) eine Beschwerde ausnahmsweise nur dann zulässig sein, wenn sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt oder die Abtrennung auf Willkür beruht.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2013 - 4 StR 100/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20416
BGH, 18.07.2013 - 4 StR 100/13 (https://dejure.org/2013,20416)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - 4 StR 100/13 (https://dejure.org/2013,20416)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 4 StR 100/13 (https://dejure.org/2013,20416)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 302 Abs 1 StPO, § 302 Abs 2 StPO, § 64 StGB, § 73 StGB, § 73a StGB
    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Auswirkung einer Teilrücknahme einer Revision unter Beschränkung auf den Strafausspruch auf die Anordnung des Verfalls; Anforderungen an Urteilsfeststellungen bei Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Unterbringungsvoraussetzungen in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB hinsichtlich des Suchtverhaltens i.R.e. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Auswirkung einer Teilrücknahme einer Revision unter Beschränkung auf den Strafausspruch auf die Anordnung des Verfalls; Anforderungen an Urteilsfeststellungen bei Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Vorliegen der Unterbringungsvoraussetzungen in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB hinsichtlich des Suchtverhaltens i.R.e. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 352
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - 4 StR 100/13
    Einer etwaigen Unterbringungsanordnung steht auch nicht entgegen, dass ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5), zumal der Angeklagte die Nichtanwendung von § 64 StGB durch die Strafkammer nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - 4 StR 100/13
    Einer etwaigen Unterbringungsanordnung steht auch nicht entgegen, dass ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5), zumal der Angeklagte die Nichtanwendung von § 64 StGB durch die Strafkammer nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - 4 StR 100/13
    Die vom Verteidiger in der Hauptverhandlung erklärte Erweiterung des Rechtsmittels ist wegen des Ablaufs der Revisionseinlegungsfrist unzulässig (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366 f.).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - 4 StR 100/13
    Diese nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist, aber vor Beginn der Hauptverhandlung eingegangene und daher nicht nach § 303, sondern nach § 302 StPO zu beurteilende Erklärung (zur Rechtslage bei einer entsprechenden Erklärung innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 5 ff.) war auch wirksam.
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - 4 StR 100/13
    Gleiches gilt hinsichtlich der Anordnungen des Verfalls und des Verfalls von Wertersatz, da es sich hierbei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um Maßnahmen eigener Art ohne Strafcharakter handelt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. März 1995 - 2 StR 691/94, NJW 1995, 2235).
  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04

    Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - 4 StR 100/13
    Für diese Ermächtigung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (Senatsbeschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 302 Rn. 32).
  • BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (sich aufdrängender

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - 4 StR 100/13
    Die Strafkammer hätte erörtern müssen, ob der Angeklagte gemäß § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt unterzubringen war, da die getroffenen Feststellungen den für eine Unterbringung erforderlichen Hang nahe legen, also eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende und durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 2. März 2004 - 4 StR 518/03, NStZ 2004, 681; SSW-StGB/Schöch, § 64 Rn. 8).
  • OLG Bamberg, 03.04.2018 - 3 Ss OWi 330/18

    Ausdrückliche Ermächtigung zur Rücknahme oder Beschränkung des Rechtsbehelfs in

    Dieser Grundsatz, von dem dann eine Ausnahme gemacht wird, wenn die Beschränkung der Revision erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erfolgt (BGH, Urt. v. 18.07.2013 - 4 StR 100/13 = NStZ-RR 2013, 352 = BGHR StPO § 302 I Rücknahme 7), kann auf den Einspruch nicht übertragen werden.

    bb) Da allerdings für die nach § 67 I 2 OWiG i.V.m. § 302 II StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung, die im Zeitpunkt der Erklärung der Einspruchsbeschränkung vorgelegen haben muss, keine besondere Form vorgeschrieben ist und der Nachweis auch nachträglich, etwa durch eine anwaltliche Versicherung, erbracht werden kann (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 06.12.2016 - 4 StR 558/16 = NStZ-RR 2017, 185; 15.04.2015 - 1 StR 112/15 = NStZ-RR 2016, 24; 05.02,2014 - 1 StR 527/13 [bei juris]; Urt. v. 18.07.2013 - 4 StR 100/13 = NStZ-RR 2013, 352 = BGHR StPO § 302 I Rücknahme 7), hat der Senat entsprechende Ermittlungen durchgeführt.

  • OLG Bamberg, 13.08.2018 - 3 Ss OWi 980/18

    Versagung einer Fahrverbotsprivilegierung aufgrund pauschaler Prognose zur

    Da allerdings für die nach § 67 I 2 OWiG i.V.m. § 302 II StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung, die im Zeitpunkt der Erklärung der Einspruchsbeschränkung vorgelegen haben muss, keine besondere Form vorgeschrieben ist und der Nachweis auch nachträglich, etwa durch eine anwaltliche Versicherung, erbracht werden kann (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 06.12.2016 - 4 StR 558/16 = NStZ-RR 2017, 185; 15.04.2015 - 1 StR 112/15 = NStZ-RR 2016, 24; 05.02.2014 - 1 StR 527/13 [bei juris]; Urt. v. 18.07.2013 - 4 StR 100/13 = NStZ-RR 2013, 352 = BGHR StPO § 302 I Rücknahme 7; OLG Bamberg a.a.O.), hat der Senat entsprechende Ermittlungen durchgeführt.
  • OLG Hamburg, 19.04.2018 - 2 Rev 6/18

    Revision in Strafsachen: Erstmalige Einziehungsanordnung nach Neuregelung der

    aa) Bei einer vermögensabschöpfenden Anordnung gemäß §§ 73 ff. StGB a.F. handelt es sich um eine Maßnahme eigener Art ohne Strafcharakter (vgl. zur bisherigen Rechtslage BVerfGE 110, 1; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018, Az.: 5 StR 600/17 - juris m.w.N.; NStZ-RR 2017, 342; Urteil vom 18. Juli 2013, Az.: 4 StR 100/13, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 7; Urteil vom 1. März 1995, Az. 2 StR 691/94, BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1; a.A. u.a. Fischer § 73 Rn. 5 m.w.N. zur Literaturmeinung; differenzierend Gebauer, ZRP 2016, 101; Saliger, ZStW 2017, 995).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 30/16

    Vollrausch Vorsatz Mindestfeststellungen

    Dass lediglich der Angeklagte Revision eingelegt hat, steht nach § 358 Abs. 2 S. 3 StPO einer Anordnung nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 StR 100/13, juris, Rdnr. 8; Senat, Beschluss vom 7. August 2014 - III-3 RVs 25/14).
  • OLG Bamberg, 08.02.2019 - 2 Ss OWi 123/19

    Unwirksamkeit nachträglicher Einspruchsbeschränkung wegen fehlender anwaltlicher

    bereits unter dem 19.05.2017 und damit noch vor Erlass des Bußgeldbescheids sowie der Unterbevollmächtigten ausgestellt worden sind, noch ist ein entsprechender Nachweis für die Existenz einer notwendigen ausdrücklichen Ermächtigung bereits im Zeitpunkt der Einspruchsbeschränkung in zulässiger Weise nachträglich (vgl. hierzu neben BGHSt 36, 259/260 u.a. BGH, Beschluss vom 06.12.2016 - 4 StR 558/16 = NStZ-RR 2017, 185; 15.04.2015 - 1 StR 112/15 = NStZ-RR 2016, 24; 05.02,2014 - 1 StR 527/13 [bei juris]; Urt. v. 18.07.2013 - 4 StR 100/13 = NStZ-RR 2013, 352 = BGHR StPO § 302 I Rücknahme 7 und OLG Bamberg a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 302 Rn. 33) erbracht worden.
  • BayObLG, 21.12.2023 - 202 ObOWi 1264/23

    Voraussetzungen für Annahme ausdrücklicher Ermächtigung des Verteidigers zur

    Dieser Grundsatz, von dem dann eine Ausnahme gemacht wird, wenn die Beschränkung der Revision erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erfolgt (BGH, Urt. v. 18.07.2013 - 4 StR 100/13 = NStZ-RR 2013, 352 = BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 7 = BeckRS 2013, 14337), kann auf den Einspruch nicht übertragen werden.
  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 408/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen

    Denn der Verteidiger des Angeklagten hat nicht nachgewiesen, dass er über die für eine wirksame Teilrücknahme erforderliche besondere Ermächtigung des Angeklagten nach § 302 Abs. 2 StPO verfügt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 100/13, NStZ-RR 2013, 352).
  • BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang)

    Mit Blick auf die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe weist der Senat auf § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB besonders hin (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 StR 100/13, juris Rn. 9).
  • BGH, 26.01.2021 - 6 StR 446/20

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (mehrere Tatbeteiligte, Verfügungsgewalt,

    "Die getroffenen Feststellungen legen den für die Unterbringung erforderlichen Hang, also eine zumindest eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende und durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel zu sich zu nehmen, mehr als nahe (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - 5 StR 291/18 Rn. 12; Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 StR 100/13 Rn. 6).
  • BayObLG, 01.02.2021 - 202 StRR 4/21

    Anforderungen an Nachweis für Ermächtigung des Verteidigers zur nachträglichen

    Dies ist ausreichend, weil für die Ermächtigung, die im Zeitpunkt der Erklärung der Rechtsmittelbeschränkung vorgelegen haben muss, keine besondere Form vorgeschrieben ist und der Nachweis auch nachträglich, etwa durch eine anwaltliche Auskunft, erbracht werden kann (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 27.03.2019 - 4 StR 597/18 = NStZ 2019, 548 = StraFo 2019, 422 = BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 14; 06.12.2016 - 4 StR 558/16 = NStZ-RR 2017, 185; 15.04.2015 - 1 StR 112/15 = NStZ-RR 2016, 24; 05.02.2014 - 1 StR 527/13 bei juris; Urt. v. 18.07.2013 - 4 StR 100/13 = NStZ-RR 2013, 352 = BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 7).
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